Schulordnung der MMBbS Hannover

Disclaimer

Dies ist ein Versuch zur Darstellung der Schulordnung. Die jeweils geltendenen Regelungen auf der offiziellen Homepage der MMBbS haben in jedem Fall Vorrang.

Fassung vom 01. August 2024

Präambel

Die Multi-Media Berufsbildenden Schulen (MMBbS) sind das Kompetenzzentrum für IT- und Medienberufe und dazugehörige Vollzeitschulformen. In der Berufsorientierung, Aus- und Weiterbildung werden fächerübergreifend technische, gestalterische, kaufmännische und soziale Bildungsprozesse etabliert. Die Förderung der selbstständigen und eigenverantwortlichen, beruflichen und sozialen Handlungsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler ist im pädagogischen Selbstverständnis der Schule begründet. Die fortschreitende Digitalisierung ist zum festen Bestandteil unserer Lebens-, Berufs- und Arbeitswelt geworden. Digitale Medien beinhalten ein großes Potenzial und vielfältige Möglichkeiten zur innovativen Gestaltung unserer Lehr- und Lernprozesse. Daher sind alle Beteiligten der MMBbS in besonderem Maße dem Schutz von Persönlichkeits- und Urheberrechten sowie dem Datenschutz verpflichtet. Die MMBbS begleitet den Prozess des lebenslangen Lernens mit aktuellen Fort- und Weiterbildungsangeboten und ist Partner von Schülerinnen und Schülern, Eltern, Betrieben, Verbänden und anderen an der beruflichen Bildung beteiligten. In Zusammenarbeit mit Ausbildungsbetrieben aus der Region Hannover, aus Niedersachsen und darüber hinaus bildet die MMBbS qualifizierte und motivierte Arbeitskräfte aus. In über zwanzig Ausbildungsberufen, vollzeitschulischen Bildungsgängen und Schulkooperationen erwerben die Schülerinnen und Schüler zukunftsorientierte Qualifikationen. Internationale Schulpartnerschaften erweitern unseren Blick auf wirtschaftliche, technische und gesellschaftliche Entwicklungen.

Die Art des Umgangs miteinander, sowohl innerhalb der Schule als auch nach außen, ist bestimmt von gegenseitigem Respekt und Toleranz, unabhängig von Geschlecht, Herkunft, Alter, Religionsbekenntnis und anderweitigen Merkmalen. Wir verzichten auf jede Art von Gewalt in Wort, Schrift und Tat und lösen Konflikte friedlich. Wir pflegen eine Kultur der Anerkennung und Wertschätzung, in der das Engagement und die unterschiedlichen Leistungen anderer wahrgenommen und gewürdigt werden. Wir erkennen an, dass jede Schülerin und jeder Schüler sowie jede Lehrkraft das Recht auf einen ungestörten Unterricht hat.

Die Lehrerinnen und Lehrer sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Schule sind Vorbild im Verhalten. Sie sind verpflichtet und autorisiert, für die Einhaltung der Schulordnung zu sorgen und bei Verstößen mit Maßnahmen zu reagieren.

A. Geltungsbereich

Diese Schulordnung gilt im Schulgebäude, am außerschulischen Lernort und für die gesamte Dauer der schulischen Veranstaltungen. Bei schulischen Veranstaltungen im Ausland ist zusätzlich das dort geltende nationale Recht beachtlich. Es gelten bei außerschulischen Projekten und Unterrichtseinheiten neben dieser Schulordnung die jeweilige Hausordnung der externen Ausbildungsstätte und die Anordnungen der dort verantwortlichen Personen. Die Schulordnung gilt sinngemäß auch für onlinedezentralen Unterricht (Distanzunterricht).

Kooperationsschulen, mit denen die MMBbS im Rahmen der Berufsorientierung zusammenarbeitet, stellen sicher und tragen die Verantwortung für das vollständige Vorliegen der Empfangsbekenntnisse der Schulordnung der MMBbS von Seiten der Schülerinnen und Schüler sowie Erziehungsberechtigten der jeweiligen Kooperationsschule.

B. Allgemeine Bestimmungen

I. Verhaltensregeln/Rahmenbedingungen

Der Zugang zur MMBbS erfolgt in der Regel über den Haupteingang an der Expo Plaza. Über Ausnahmen hiervon wird kurzfristig informiert. Mit dem Betreten und Verlassen des Schulgebäudes beginnt und endet die Aufsichtspflicht der MMBbS.

Aufenthaltsbereiche der Schülerinnen und Schüler sind ausschließlich: - Untergeschoss -1, - Erdgeschoss, - 1., 2. und 3. Etage, - sowie das linksseitige Treppenhaus (MMBbS-Treppenhaus) bis einschließlich zur 3. Etage.

Für Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I (Kooperation Berufsorientierung) ist das Verlassen des Schulgebäudes nur auf ausdrückliche Anordnung der Lehrkräfte der MMBbS sowie im Zusammenhang mit einem Notfall (siehe Notfallplan) erlaubt.

Bei unvorhergesehenen Ereignissen und Notfällen (z. B. Feueralarm) darf auch das rechtsseitige Treppenhaus als Fluchtweg benutzt werden. Die Hinweise auf den ausgehängten Flucht- und Rettungswegeplänen sind zu beachten. In der Zeit von 07:30 Uhr bis 07:45 Uhr ist der Aufenthaltsbereich begrenzt auf das Foyer sowie die sanitären Einrichtungen im Erdgeschoss angrenzend an das MMBbS-Treppenhaus.

Ab 07:45 Uhr ist der gesamte Aufenthaltsbereich (siehe oben) für Schülerinnen und Schüler zugänglich. Die Kernunterrichtszeit der MMBbS liegt zwischen 08:00 Uhr und 16:50 Uhr; daran schließt sich der Abendunterricht bis 20:30 Uhr an.

Bis 20:45 Uhr verlassen alle Schülerinnen und Schüler das Schulgebäude. Um 21:00 Uhr wird das Gebäude verschlossen.

Die schulische Aufsicht endet für die/den jeweilige/n Schüler/in mit dem entsprechenden Ende der persönlichen schulischen Veranstaltung.

Bei Veranstaltungen im Schulgebäude werden die Öffnungszeiten gesondert geregelt und entsprechend bekannt gegeben.

II. Notfälle

Im gesamten Schulgebäude gelten die aktuellen Unfallverhütungs- und Sicherheitsvorschriften sowie die Brand- schutzordnung der MMBbS. Die Schülerinnen und Schüler beachten die Alarmzeichen und informieren sich auf den Fluchtplänen, die im Schulgebäude aushängen, über Fluchtwege und Sammelplätze. Die notwendige Unterweisung für das Verhalten bei Notfällen und Alarm erfolgt zu Beginn der Beschulung für alle Schülerinnen und Schüler durch die Lehrkräfte und wird im Klassenbuch dokumentiert. Schülerinnen und Schüler, die während des Schulbetriebs gegen die Schulordnung und/oder Sicherheitsvorschriften verstoßen, müssen mit schulischen Maßnahmen gemäß § 61 NSchG und in schweren Fällen auch mit straf- und zivilrechtlichen Konsequenzen rechnen.

III. Haftungsausschluss

Für von Schülerinnen und Schülern mitgebrachte Gegenstände, übernimmt die Schule keine Haftung.

Für Schäden, die sich aus der Mitnahme ergeben, haften somit die betreffenden Schülerinnen/Schüler bzw. deren gesetzliche Vertreterinnen bzw. Vertreter selbst. Hinweis: Auch wenn eine Versicherung für den Sachschaden eintritt, wird in der Regel nur der Zeitwert, nicht jedoch der Wiederbeschaffungs- oder Neuwert ersetzt.

IV. Schulfremde Personen

Gäste und Besucher (z.B. Referenten, Vertreter von Kammern, Betrieben, der ARGE, etc.) melden sich, sofern sie nicht über die jeweilige Lehrkraft angemeldet wurden, über das Sekretariat für die Dauer ihres Aufenthaltes in der Schule an.

V. Schulische Veranstaltungen

Bei allen schulischen Veranstaltungen gilt das grundsätzliche Verbot, Bild- und Tonaufnahmen ohne Einverständnis der aufgenommenen Person zu erstellen und/oder zu verbreiten bzw. zu veröffentlichen. Insbesondere die Bestimmungen zum Datenschutz sind zu beachten. Auch die digitale Erfassung und Speicherung von Unterrichtsgeschehnissen und Unterrichtsergebnissen (z.B. Plakate, Tafelbilder) ist nur mit Zustimmung der Lehrkraft erlaubt. Ausnahmen können bei der Schulleitung beantragt und durch diese genehmigt werden.

VI. Aushänge/Veröffentlichungen

Der Aushang und die Veröffentlichung von analogen und/oder digitalen Mitteilungen (z.B. Plakate, Flyer, Handzettel, Werbung, etc.) sind nur nach vorangegangener Genehmigung durch die Schulleitung erlaubt.

VII. Nutzung von digitalen Endgeräten

Die Nutzung von digitalen Endgeräten regelt die Nutzungsordnung in der jeweils gültigen Fassung.

VIII. Gegenstände und Bekleidung

An der MMBbS erwarten wir von allen Personen angemessene und zweckmäßige Kleidung, wie sie im Berufsleben erforderlich ist. Das Tragen von Emblemen und Abzeichen mit extremistischen Bezügen bzw. Inhalten ist nicht gestattet. Gegenstände und Bekleidung, die geeignet sind den Unterricht zu stören oder den Schulfrieden zu gefährden (sexuell aufreizende Kleidung, rechts- oder linksradikale Abzeichen etc.), können durch die Lehrkräfte untersagt werden. Störende oder gefährliche Gegenstände können von den Lehrkräften eingezogen werden. In der Regel können sie am Ende des jeweiligen Schultages gegen Empfangsquittung abgeholt werden.

Gemäß §§ 58 und 71 Abs. 1 NSchG umfasst die Pflicht von Schülerinnen und Schülern sowie deren Erziehungsberechtigten nicht nur die Pflicht zur Teilnahme an allen schulischen Veranstaltungen, sondern auch die Verpflichtung, zu den schulischen Veranstaltungen mit zweckentsprechender Ausstattung zu erscheinen. Bei wiederholten Pflichtverletzungen oder groben Verstößen kann das Nichtmitbringen von notwendiger Kleidung und Gegenständen (Sportbekleidung, fachbezogene Werkzeuge und Gegenstände, …) als Leistungsverweigerung gewertet werden.

Besonderheiten zum Sportunterricht finden sich im Anhang Nr. VIII.

Fundgegenstände werden im Sekretariat oder von den Hausmeistern entgegengenommen, so dass hier nach verloren gegangenen Sachen gefragt werden kann. Fundsachen, die innerhalb von sechs Monaten vom Eigentümer nicht abgeholt werden, werden an das Ordnungsamt des Schulträgers übergeben.

IX. Notwendige Daten zur Beschulung

Die Schülerinnen und Schüler bzw. deren Erziehungsberechtigte sowie die jeweiligen Ausbildungsbetriebe stellen der MMBbS alle zur Beschulung notwendigen Daten über das Anmeldeformular zur Verfügung.

Jeder Wohnungs-, Ausbildungs- oder Arbeitsplatzwechsel, Wechsel des Ansprechpartners im Ausbildungsbetrieb oder Änderungen der E-Mail-Adresse sind der Klassenlehrkraft unverzüglich mitzuteilen. Dies gilt auch für Namens- und Personenstandsänderungen (z. B. Eheschließung). Die Schülerin/der Schüler veranlasst selbstständig die Berichtigung der Daten durch eine Änderungsmeldung an das Sekretariat.

C. Unterricht

I. Unterrichtsbeginn und -ende

Folgende Unterrichtszeiten sind festgelegt:

Stunde Uhrzeit
1 08:00 bis 08:45 Uhr
2 08:45 bis 09:30 Uhr
3 09:50 bis 10:35 Uhr
4 10:35 bis 11:20 Uhr
5 11:40 bis 12:25 Uhr
6 12:25 bis 13:10 Uhr
7 13:30 bis 14:15 Uhr
8 14:15 bis 15:00 Uhr
9 15:20 bis 16:05 Uhr
10 16:05 bis 16:50 Uhr
11 17:10 bis 17:55 Uhr
12 17:55 bis 18:40 Uhr
13 19:00 bis 19:45 Uhr
14 19:45 bis 20:30 Uhr

II. Unterrichtsformen

Der Präsenzunterricht an den Multi Media BbS wird durch Selbstlernphasen und online-dezentralen Unterricht (Distanzunterricht) unterstützt. In unserer Schule bieten innovative technische räumliche Gegebenheiten und Unterrichtsformen den Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit, unabhängig von festgelegten Zeiten und Räumen flexibel eigenverantwortlich und selbstorganisiert zu lernen.

Diese selbstorganisierten Arbeitsphasen finden in Teilen in indirekter Aufsichtsführung statt. Damit diese offene und eigenverantwortliche Unterrichtsorganisation funktioniert, halten sich die Lernenden in besonderem Maße an die in der Schulordnung vereinbarten Regeln, um effektiv zu arbeiten, Unfälle und Schadenseintritte zu vermeiden und andere Lerngruppen im Gebäude nicht zu stören.

Online-dezentraler Unterricht (Distanzunterricht) erfordert ein hohes Maß an Selbstdisziplin. Der Lernprozess im Klassenverband wird durch das Einschalten der Kamera positiv beeinflusst und wird daher dringend erbeten.

III. Schulwege

Der Schulweg ist eigenverantwortlich zu organisieren und zu bewältigen. Damit der Schulweg sowie Wege zu außerschulischen Lernorten (z. B. Sportstätten) sicher bewältigt werden können, ist von allen Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern verantwortungsbewusstes und umsichtiges Verhalten nach den Regeln der Straßenverkehrsordnung gefordert. Für die Schulwege ist genügend Zeit einzuplanen. Unterrichtswege (z. B. zu den Sportstätten, Praktikumsbetrieben, externem Radiostudio,…) sind unverzüglich anzutreten und zurückzulegen.

IV. Pünktlichkeit und Aufsicht

Die Unterrichtszeiten sind pünktlich einzuhalten. Nimmt eine Lehrkraft innerhalb von 10 Minuten nach Beginn der Stunde den Unterricht nicht auf, informiert die Klassensprecherin oder der Klassensprecher (Kurssprecher) oder deren Vertreterin oder Vertreter das Sekretariat.

Eine Aufsichtsperson ist für die Lernenden ab 07:45 Uhr sowie in den Pausen bis 15:20 Uhr im Foyer ansprechbar.

V. Versäumnisse und Nachweise

Die regelmäßige Anwesenheit im Unterricht ist Voraussetzung für einen erfolgreichen Schulbesuch. Der unverzügliche Nachweis über das Nichtvertreten von Versäumnissen obliegt der Schülerin/dem Schüler bzw. der/dem Erziehungsberechtigten. Jedes Versäumen von Unterricht oder schulischen Veranstaltungen ist schriftlich zu entschuldigen, auch wenn es sich um einzelne Unterrichtsstunden oder Verspätungen handelt. Dieses kann in Form eines freien E-Mail-Textes, eingescannten Entschuldigung oder eines eingescannten ärztlichen Attestes per E-Mail über die der Schülerin/ dem Schüler zugeordneten schulischen E-Mail-Adresse erfolgen. Die Entscheidung, ob die Fehlzeit entschuldigt wird, obliegt der Klassenleitung.

  • Grundsätzlich ist die Schule bei minderjährigen Schülerinnen und Schülern bis zum Ende der ersten Unterrichtseinheit durch eine erziehungsberechtigte Person per E-Mail an die Klassenlehrkraft über das Nichterscheinen einer Schülerin/eines Schülers zu informieren.
  • Von Berufsschülerinnen oder Berufsschülern mit wöchentlichem Unterricht ist eine schriftliche Entschuldigung innerhalb von einer Woche nach Krankheitsbeginn per E-Mail an die Klassenlehrkraft zu senden, der Ausbildungsbetrieb ist bei dieser E-Mail in Kopie zu setzen.
  • Von Berufsschülerinnen oder Berufsschülern mit Blockunterricht ist eine schriftliche Entschuldigung innerhalb von drei Tagen nach Krankheitsbeginn per E-Mail an die Klassenlehrkraft zu senden. Der Ausbildungsbetrieb ist bei dieser E-Mail in Kopie zu setzen.
  • Von Vollzeitschülerinnen oder Vollzeitschülern ist eine schriftliche Entschuldigung innerhalb von drei Tagen nach Krankheitsbeginn per E-Mail an die Klassenlehrkraft zu senden. Bei Minderjährigen versendet eine erziehungsberechtigte Person die Entschuldigung.

Verspätet vorgelegte Entschuldigungen werden grundsätzlich nicht berücksichtigt.

Bei Vorliegen eines begründeten Verdachts kann die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung gefordert werden. Die Schülerinnen und Schüler haben sich selbstständig um das Nachholen verpasster Unterrichtsinhalte und Leistungsnachweise zu kümmern. Die Form des Leistungsnachweises wird durch die Lehrkraft bestimmt.

Bei einer Erkrankung während der Unterrichtszeit ist eine Abmeldung bei der Klassenlehrkraft oder ersatzweise bei der Lehrkraft erforderlich, die in der nächsten Stunde unterrichtet. Die vorzeitige Entlassung wird im Klassenbuch vermerkt. Schülerinnen oder Schüler, die verspätet zum Unterricht erscheinen, haben dafür zu sorgen, dass die unterrichtende Lehrkraft am Ende der Unterrichtsstunde ihre Anwesenheit im Klassenbuch vermerkt.

VI. Beurlaubungen

Erholungsurlaub ist auch von Berufsschülerinnen und Berufsschülern während der unterrichtsfreien Zeit zu nehmen. Eine Beurlaubung vom Unterricht für diesen Zweck ist grundsätzlich unzulässig.

Anträge auf Unterrichtsbefreiung aus wichtigen Gründen werden nur in Ausnahmefällen, z. B. für Fortbildungen genehmigt. Die Anträge müssen mindestens 8 Tage vor dem Termin per E-Mail bei der Klassenleitung gestellt werden. Über die Genehmigung von eintägigen Befreiungen entscheidet die Klassenleitung, bei mehrtägigen Befreiungen entscheidet die Schulleitung.

VII. Fachräume/Sportstätten

Für die Nutzung, Sicherheit und Haftung in den EDV-Räumen, TV-Studio und dazugehörige Räume, Foto-Studio, Veranstaltungszentrum, Leistungszentren, Messtechnik-Labor im Schulgebäude sowie in den Sportstätten gelten für die Schülerinnen und Schüler gesonderte Raumordnungen. Über diese wird von den unterrichtenden Lehrkräften zu Beginn des Schuljahres informiert.

D. Pausen, Freistunden und Lerntrainingsstunden/Freiarbeit

Die Schüler können nach Ermessen der Lehrkraft in den Pausen und in Freistunden in den Räumen verbleiben.

E. Fehlverhalten und Pflichtverletzungen

Die Nichtbeachtung bzw. Zuwiderhandlungen gegen die Vorgaben dieser Schulordnung können zu Erziehungsmitteln und Ordnungsmaßnahmen, gemäß § 61 NSchG und bei schweren Verstößen zu strafrechtlichen oder zivilrechtlichen Konsequenzen führen. Bei Verstößen gegen diese Schulordnung erfolgt unter Umständen eine Information an die Erziehungsberechtigten, die Ausbildungsbetriebe und/oder die Polizei.

Im Geltungsbereich der Schulordnung und für die gesamte Dauer schulischer Veranstaltungen gilt das Nichtraucherschutzgesetz. Somit ist das Rauchen ebenso wie das Beisichführen oder der Konsum von Alkohol, Drogen und/oder drogenähnlichen Substanzen (z.B. E-Zigaretten, Wasserpfeifen, sog. Legalhighs) strengstens untersagt. Zuwiderhandlungen haben schulrechtliche und unter Umständen auch straf- und/oder zivilrechtliche Folgen.

F. Schlussbestimmungen und Inkrafttreten

Die aufgeführten Anlagen sind Bestandteil der Schulordnung.

Die Schulleitung ist befugt im Falle von Änderungsbedarfen aufgrund der Pflicht zur Einhaltung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften gemäß § 43 Abs. 2 S. 2 NSchG bis zum Stattfinden der zuständigen Konferenz gemäß § 34 Abs. 2 Nr. 2 NSchG (Gesamtkonferenz) vorläufig die Anlagen dieser Schulordnung entsprechend den Rechts- und Ver- waltungsvorschriften oder einer veränderten Rechtslage mit Wirkung bis zum Beschluss der zuständigen Konferenz anzupassen.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Schulordnung unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen der Schulordnung unberücksichtigt. Die MMBbS verpflichtet sich, anstelle der unwirksamen Bestimmungen eine für diese Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen.

Inkrafttreten und unbefristete Gültigkeit mit Beschlussfassung der Gesamtkonferenz vom 20.06.2024

Signatur Schulleiter

Jörg Sönckens
Der Schulleiter

Anlagen

  • I. Nutzung von schülereigenen digitalen Endgeräten und der schulischen IT-Infrastruktur
  • II. Einwilligung in die Nutzung und Weitergabe personenbezogener Daten von Schülerinnen und Schülern für schulische Zwecke und fpr die Kooperation mit außerschulischen Partnern an der OS Gehrden, IGS Linden, IGS Laatzen
  • III. Übertragung von Nutzungs- und Verwertungsrechten an Werken von Schülerinnen und Schülern
  • IV. Pädagogisches Konzept
  • V. Aufsichtskonzept
  • VI. Prüfungsordnung
  • VII. Raumordnung
  • VIII. Hinweise für den Sportunterricht
  • IX. Waffenerlass
  • X. Infektionsschutzhinweise
  • XI. Unfallverhütungsvorschriften/RiSU
  • XII. Notfallpläne und Brandschutz