Anlage III
Übertragung von Nutzungs- und Verwertungsrechten an Werken von Schülerinnen und Schülern
Die von Schülerinnen und Schülern im Rahmen des Unterrichts oder schulischer Projekte erstellten Bild- und Tonaufnahmen, sowie andere Werke können regelmäßig unter den Anwendungsbereich des Urheberrechts fallen.
Dieses ist insbesondere an der MMBbS der Fall, da die Schülerinnen und Schüler hier für Berufe in einem Bereich ausgebildet werden, dem die Schaffung von geistigem Eigentum und Werken immanent ist. Dies bringt die Problematik mit sich, dass es Unklarheiten über die Rechte an Werken geben kann, die im Laufe der Schulzeit entstehen. Um solchen Problemstellungen von Anfang an entgegenzuwirken und eine kommerzielle Verwertung der im schulischen Kontext entstandenen Werke und damit verbundene juristische Auseinandersetzungen mit Miturhebern (wie zum Beispiel Mitschülerinnen und Mitschülern, die an dem Werk mitgewirkt haben) zu unterbinden, möchten wir Sie bitten der Übertragung an Nutzungs- und Verwertungsrechten zu Gunsten der MMBbS hiermit zuzustimmen.
gez. die Schulleitung
Übertragung von Nutzungs- und Verwertungsrechten
| Name, Vorname der Schülerin/des Schülers | Geburtsdatum | Klasse |
Hiermit willige ich/willigen wir in die Übertragung der Nutzungs- und Verwertungsrechte aller im schulischen Kontext entstehenden Werke zu Gunsten der MMBbS ein, deren Urheber/in die oben bezeichnete Person ist.
Die Einwilligung ist jederzeit schriftlich bei der Schulleiterin/dem Schulleiter widerruflich. Bei Druckwerken ist die Einwilligung nicht mehr widerruflich, sobald der Druckauftrag erteilt ist.
Wird die Einwilligung nicht widerrufen, gilt sie solange die Beschulung an der MMBbS in Hannover währt. Diese Übertragung ist freiwillig, aus der Nichterteilung oder dem Widerruf entstehen keine Nachteile.
| Ort, Datum |
| Unterschrift des/der Erziehungsberechtigten | und | ab dem 14. Geburtstag Unterschrift der Schülerin/des Schülers; ab dem 18. Lebensjahr genügt die Unterschrift der Schülerin/des Schülers |