Anlage VI

Prüfungsordnung

Art der Prüfungen

Im Unterricht werden folgende Leistungsnachweise erbracht:

  • Klassenarbeiten
  • Referate/Präsentationen
  • Schriftliche und gestalterische Ausarbeitungen
  • Fachpraxis
  • Tests

An der MMBbS werden u. a. folgende Abschlussprüfungen durchgeführt:

  • Fachhochschulreifeprüfungen schriftlich und mündlich (Fachoberschule Gestaltung)
  • Fachhochschulreifeprüfungen schriftlich und mündlich (ausbildungsbegleitender Ergänzungsbildungsgang für Teilzeit-Berufsschülerinnen und –schüler)
  • Abschlussprüfungen schriftlich und mündlich der Berufsfachschulen
  • Abschlussprüfungen Networking und Security Kurse schriftlich und praktisch (Zusatzqualifikationen der Cisco
  • tworking Academy der MMBbS)
  • SAP® – SAP4School erp4school – Zertifizierung für Schülerinnen und Schüler
  • SAP® – TERP10 – Zertifizierungsprüfung für Schüler/innen und Studenten

Bei den mündlichen Prüfungen können nach schriftlichem Antrag an den Prüfungsausschuss Zuhörerinnen und Zuhörer zugelassen werden.

Die Bewertung der Abschlussprüfungen (Fachhochschulreifeprüfung sowie Abschlussprüfung der Berufsfachschulen) erfolgt durch die Fachlehrkräfte, die Festsetzung der Noten erfolgt durch die Prüfungskommission. Die Bewertungsgrundlagen werden mit den Lernenden besprochen und digital zur Verfügung gestellt. Für Teilnehmerinnen und Teilnehmer an den Zusatzkursen im Rahmen der Cisco Networking Academy wird nach jedem Kursmodul eine Prüfung durchgeführt. Das Bestehen der Prüfung ist für den Erhalt einer Teilnahmebestätigung mit Nennung der vermittelten Unterrichtsinhalte erforderlich. Das Bestehen ist nicht unbedingt erforderlich für die Teilnahme an einem Folgekurs. Die Prüfung besteht aus einem online durchgeführten Kenntnistest und einer fachpraktischen Prüfung in Form von Laborübungen (real oder simuliert). Die Modulprüfung gilt als bestanden, wenn im Mittel der beiden Prüfungsteile 50% der geforderten Leistung erreicht wurden, in jedem der Prüfungsteile jedoch mindestens 30%.

Zulassung zur Prüfung

Die Zulassung zur Fachhochschulreifeprüfung im Ergänzungsbildungsgang für Teilzeit-Berufsschülerinnen und –schüler setzt eine Teilnahme an mindestens 75 % der vorbereitenden Unterrichtstermine in dem jeweiligen Fach voraus. Die Zulassung zu den Abschlussprüfungen der Networking und Security Kurse der Cisco Networking Academy setzt eine Teilnahme an mindestens 75 % der vorbereitenden Unterrichtstermine voraus.

Durchführung von Prüfungen

Vor Prüfungen (Klassenarbeiten, Abschlussprüfungen) kann von den Schülerinnen und Schülern verlangt werden, ihre internetfähigen mobilen Endgeräte zur Vermeidung von Täuschungsversuchen an zentraler Stelle abzulegen. Gem. § 28 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) haben Schülerinnen und Schüler eine Mitwirkungspflicht bei der Aufklärung einer Täuschungsvermutung. Bei einem eindeutig nachweisbaren Täuschungsversuch wird die Leistung der jeweiligen Schülerin/des jeweiligen Schülers mit der Note „ungenügend“ 6/0 Punkte bewertet. Bei nicht eindeutiger Nachweisbarkeit muss die Leistung wiederholt werden. Während der Prüfung sind die vorgegebenen Pausenzeiten einzuhalten. Weitere Anweisungen werden durch die Aufsichtführenden vor Prüfungsbeginn mitgeteilt.

Versäumnis der Abschlussprüfung

Versäumen die Prüflinge die schriftliche oder mündliche Abschlussprüfung aus Krankheitsgründen, so melden sie sich am Prüfungstag telefonisch oder per Mail im Sekretariat der MMBbS bis 07:45 Uhr. Am Prüfungstag ist dann ein ärztliches Attest in elektronischer Form in Verbindung mit einer Entschuldigung per Mail an info@mmbbs.de unter Nennung der Prüfung und Klasse zu schicken, das Original ist unverzüglich nachzureichen.

Liegt kein entsprechendes ärztliches Attest am Prüfungstag in elektronischer Form vor, dann gilt der entsprechende Prüfungsteil als nicht bestanden und wird mit der Note ‚Ungenügend‘ bewertet. Es wird davon ausgegangen, dass ein solches Versäumnis ein willentliches Versäumnis ist. Der Prüfungsausschuss kann gemäß § 24 (2) BbS-VO im Fall eines willentlichen Versäumnisses die Wiederholung der Abschlussklasse ausschließen.

Bei einem entschuldigten Versäumnis wird die Prüfung an einem vom Prüfungsausschuss vorgegebenen Termin nachgeholt, der im digitalen Kalender der Schule/Klasse vom Prüfling nachzulesen ist.

Erscheint der Prüfling verspätet zur Prüfung, so kann die Prüfung noch bis 30 Minuten nach offiziellem Prüfungsbeginn begonnen werden, dauert die Verspätung länger als 30 Minuten, so ist ein erneuter Prüfungstermin wahrzunehmen.

Sollte jemand aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage sein, die begonnene Prüfung fortzusetzen, so ist grundsätzlich ein ärztliches Attest erforderlich, welches die Prüfungsunfähigkeit bescheinigt. Dieses ist am Prüfungstag in elektronischer Form in Verbindung mit einer Entschuldigung per Mail an info@mmbbs.de unter Nennung der Prüfung und Klasse zu schicken, das Original ist unverzüglich nachzureichen. Liegt eine entsprechende Bescheinigung vor, kann die Prüfung an einem vom Prüfungsausschuss vorgegebenen Termin nachgeholt werden (siehe oben).

Versäumt die Schülerin/der Schüler die Prüfung aus anderen als gesundheitlichen von ihr/ihm nicht zu vertretenden Gründen, gelten die Regelungen entsprechend. Anstelle eines ärztlichen Attestes ist dann eine geeignete Bescheinigung einzureichen.

Versäumnis von Klassenarbeiten und anderen Leistungsüberprüfungen:

Versäumt eine Schülerin oder ein Schüler eine Klassenarbeit oder eine andere Leistungsüberprüfung aus Krankheitsgründen, so ist an diesem Tag ein ärztliches Attest in Verbindung mit einer Entschuldigung per E-Mail an die Klassenlehrkraft zu schicken. Das Original ist auf Verlangen nachzureichen.

Versäumt die Schülerin/der Schüler die Klassenarbeit oder Leistungsüberprüfung aus anderen als gesundheitlichen von ihr/ihm nicht zu vertretenden Gründen, gelten die Regelungen entsprechend. Anstelle eines ärztlichen Attestes ist dann eine geeignete Bescheinigung einzureichen.

Leistungsbewertungskriterien

In allen Unterrichtsfächern und Lernfeldern werden die Kriterien zur Leistungsbewertung von den Fachlehrkräften am Anfang des Schuljahres vorgestellt.Es erfolgen prozentuale Bewertungen von lernstandsbezogenen und lernprozessbegleitenden Leistungsnachweisen, aus denen sich die Zeugnisnote von 1-6 ergibt. Zu Grunde gelegt wird für alle Bildungsgänge, bis auf die Klassen 11 und 12 der Fachoberschule sowie den Ergänzungsbildungsgang BSFHR, das folgende Bewertungsschema:

100 - 85 Prozent sehr gut
unter 85 - 70 Prozent gut
unter 70 - 55 Prozent befriedigend
unter 55 - 40 Prozent ausreichend
unter 40 - 20 Prozent mangelhaft
unter 20 - 0 Prozent ungenügend

Für die Klassen 11 und 12 der Fachoberschule sowie den Ergänzungsbildungsgang BSFHR wird das folgende Bewertungsschema zu Grunde gelegt:

100 - 85 Prozent sehr gut
84 - 70 Prozent gut
69 - 55 Prozent befriedigend
54 - 40 Prozent ausreichend
39 - 20 Prozent mangelhaft
19 - 0 Prozent ungenügend

Die Bewertungskriterien der SAP®-Zertifikatsprüfungen werden von der SAP® SE festgelegt. Auf diese hat die MMBbS keinen Einfluss.

Bewertung des Arbeits- und Sozialverhaltens

Zur Bewertung des Arbeits- und Sozialverhaltens können unter anderem folgende Aspekte herangezogen werden:

Arbeitsverhalten

Leistungsbereitschaft und Mitarbeit

  • Die Schülerin/der Schüler zeigt Interesse und beteiligt sich am Unterricht.
  • Die Schülerin/der Schüler ist pünktlich und regelmäßig anwesend.
  • Die Schülerin/der Schüler erledigt ihre/seine Hausaufgaben.
  • Die Schülerin/der Schüler bringt ihre/seine Arbeitsmaterialien vollständig mit.

Ziel- und Ergebnisorientierung

  • Die Schülerin/der Schüler ist konzentriert, ausdauernd und belastbar.
  • Die Schülerin/der Schüler arbeitet sorgfältig und mit guter Arbeitsqualität.
  • Die Schülerin/der Schüler ist kooperationsfähig und arbeitet aktiv in Teams mit.
  • Die Schülerin / der Schüler ist selbstständig.

Sozialverhalten

Einhalten von Regeln und Absprachen

  • Die Schülerin/der Schüler hält die Schulordnung ein.
  • Die Schülerin/der Schüler hält klasseninterne Vereinbarungen ein.
  • Die Schülerin/der Schüler hat positive Umgangsformen.

Verantwortungsbewusstsein

  • Die Schülerin/der Schüler ist hilfsbereit.
  • Die Schülerin/der Schüler ist konflikt- und kritikfähig.
  • Die Schülerin/der Schüler gestaltet das Gemeinschaftswesen positiv mit.

Selbstbewusstsein und Reflexionsfähigkeit

  • Die Schülerin/der Schüler bildet, vertritt und überdenkt die eigene Meinung.
  • Die Schülerin/der Schüler kann sich und seine Leistungen selbst einschätzen.

Die Bewertung des Arbeits- und Sozialverhaltens wird in der Notenkonferenz in den folgenden Stufen vorgenommen:

  • A: „verdient besondere Anerkennung“
  • B: „entspricht den Erwartungen in vollem Umfang“
  • C: „entspricht den Erwartungen“
  • D: „entspricht den Erwartungen mit Einschränkungen“
  • E: „entspricht nicht den Erwartungen“

Unentschuldigte Fehltage sowie unentschuldigte Verspätungen und unentschuldigte Absenzen in einzelnen Stunden führen zu einer Abwertung der Bewertung des Arbeitsverhaltens. Dabei wird ein festes Raster schulweit zugrunde gelegt:

Teilzeitberufsschule und Fachoberschule, Klasse 11:

Jahreszeugnisse:

Ohne unentschuldigte Fehltage


oder
1-2 ue Fehltage

3 ue Verspätungen
3-5 ue Fehltage

4-5 ue Verspätungen
6-8 ue Fehltage

6-7 ue Verspätungen
>=9 ue Fehltage

>=8 ue Verspätungen
A „verdient besondere Anerkennung“ B C D E
B „entspricht den Erwartungen in vollem Umfang“ C D E E
C „entspricht den Erwartungen“ D D E E
D „entspricht den Erwartungen mit Einschränkungen“ D D E E
E „entspricht nicht den Erwartungen“ E E E E

Halbjahreszeugnisse:

Ohne unentschuldigte Fehltage


oder
1 ue Fehltage

2 ue Verspätungen
2 ue Fehltage

3-4 ue Verspätungen
3 ue Fehltage

5-6 ue Verspätungen
>=4 ue Fehltage

>=7 ue Verspätungen
A „verdient besondere Anerkennung“ B C D E
B „entspricht den Erwartungen in vollem Umfang“ C D E E
C „entspricht den Erwartungen“ D D E E
D „entspricht den Erwartungen mit Einschränkungen“ D D E E
E „entspricht nicht den Erwartungen“ E E E E

Berufsfachschule:

Jahreszeugnisse:

Ohne unentschuldigte Fehltage


oder
2-3 ue Fehltage

3-5 ue Verspätungen
4-6 ue Fehltage

6-10 ue Verspätungen
7-9 ue Fehltage

11-15 ue Verspätungen
>=10 ue Fehltage

>=16 ue Verspätungen
A „verdient besondere Anerkennung“ B C D E
B „entspricht den Erwartungen in vollem Umfang“ C D E E
C „entspricht den Erwartungen“ D D E E
D „entspricht den Erwartungen mit Einschränkungen“ D D E E
E „entspricht nicht den Erwartungen“ E E E E

Halbjahreszeugnisse:

Ohne unentschuldigte Fehltage


oder
1-2 ue Fehltage

2-3 ue Verspätungen
3-5 ue Fehltage

4-5 ue Verspätungen
6-8 ue Fehltage

6-7 ue Verspätungen
>=9 ue Fehltage

>=8 ue Verspätungen
A „verdient besondere Anerkennung“ B C D E
B „entspricht den Erwartungen in vollem Umfang“ C D E E
C „entspricht den Erwartungen“ D D E E
D „entspricht den Erwartungen mit Einschränkungen“ D D E E
E „entspricht nicht den Erwartungen“ E E E E