Anlage VIII
Hinweise für den Sportunterricht
Allgemeines: Der Sportunterricht soll unter anderem Freude an sportlichen Aktivitäten vermitteln und eigenverantwortliches Handeln des Einzelnen und von Gruppen fördern. Dies kann nur gelingen, wenn sich jeder an die Regeln hält, die für alle gelten, die die Sportstätte nutzen.
- Die Anreise zur Sportstätte wird selbständig durch die Schülerinnen und Schüler organisiert und unverzüglich auf dem direkten Weg durchgeführt. Dafür muss genügend Zeit eingeplant werden und die Regeln der Straßenverkehrsordnung müssen berücksichtigt werden. Bei Problemen besteht Meldepflicht bei der Sportlehrkraft.
- Der Sportunterricht beginnt pünktlich zur vereinbarten Zeit.
- Die Umkleidekabinen haben abschließbare Spinde (1,00 Euro als Pfand mitbringen). Die Kabinen selbst sind immer offen. Daher: Nichts in der Umkleidekabine liegen lassen! Für den Verlust persönlicher Gegenstände kann keine Haftung übernommen werden.
- Die Turnhalle darf nur nach Aufforderung durch die Sportlehrkräfte betreten werden.
- Die Turnhalle darf nur mit Sportschuhen betreten werden.
- Aus Hygiene- und Sicherheitsgründen ist die Einnahme von Speisen - auch das Kaugummi kauen - während des Sportunterrichts untersagt.
- Turngeräte (insbes. Trampoline ...) dürfen nur nach ausdrücklicher Aufforderung durch die Lehrkraft benutzt werden (Unfallgefahr!).
- Zum Sportunterricht ist geeignete Sportkleidung zu tragen.
- Brillenträger sollten eine Sportbrille tragen.
- Uhren und Schmuck sind vor dem Sportunterricht aus Sicherheitsgründen selbständig abzulegen. Bei nicht abnehmbarem Schmuck müssen vorbeugende Maßnahmen getroffen werden, um eine Gefährdung auszuschließen. Bsp.: Tunnel im Ohr können mit einem Plug geschlossen bzw. mit Tape abgeklebt werden. Piercings an Kopf und Gesicht müssen mit Tape abgeklebt werden. Piercings an anderen Körperstellen müssen entfernt werden. Material um die vorbeugende Maßnahmen durchzuführen muss eigenständig mitgebracht werden und wird nicht gestellt. Bei Nichtbefolgung ist eine aktive Teilnahme am Sportunterricht nicht möglich; es wird ein sporttheoretischer Auftrag erteilt.
- Das Verlassen der Sporthalle erfolgt nur nach erfolgter Abmeldung bei der Lehrkraft.
- Für den Aufbau und Abbau benötigter Geräte sind alle Schülerinnen und Schüler nach Aufforderung zuständig.
- Die Umkleidekabinen sind so zu verlassen, wie sie vorgefunden wurden. Müll ist in den dafür vorgesehenen Behältern zu entsorgen.
- Die Teilnahme am Sportunterricht ist Pflicht. Schülerinnen und Schüler, die krankheitsbedingt nicht am Sportunterricht teilnehmen können, sind verpflichtet, in der entsprechenden Sportkleidung den Sportunterricht zu verfolgen und an den für sie möglichen Unterrichtsphasen (z.B. bei den theoretischen Anteilen) teilzunehmen.
- Über die Befreiung einer Schülerin oder eines Schülers vom Sportunterricht bis zu drei Monaten entscheidet die Schulleitung. Die Schulleitung kann die den Sportunterricht erteilende Lehrkraft ermächtigen, Schülerinnen und Schüler bis zur Dauer eines Monats von der Teilnahme am Sportunterricht oder von bestimmten Teilbereichen zu befreien. Die vom Sportunterricht befreiten Schülerinnen und Schüler sind nach Maßgabe ihrer Beeinträchtigung grundsätzlich zur Anwesenheit im Sportunterricht verpflichtet und können zu unterstützenden Tätigkeiten herangezogen werden. Die über einen Monat hinausgehende Befreiung von der Teilnahme am Sportunterricht oder von bestimmten Teilbereichen spricht die Schulleitung auf schriftlich begründeten Antrag der Erziehungsberechtigten bzw. der volljährigen Schülerin oder des volljährigen Schülers hin aus. Hierfür kann sie die Beibringung eines ärztlichen oder eines amtsärztlichen Attestes verlangen. Die Kosten des Attestes tragen die Erziehungsberechtigten bzw. die volljährige Schülerin oder der volljährige Schüler.
- Arztbesuche können grundsätzlich nur außerhalb der Schulzeit gestattet werden. Ausnahmen von dieser Regelung sollten rechtzeitig vorher mit den entsprechenden Lehrkräften (Klassen-/ Beratungs-/ Sportlehrkraft) besprochen werden.
- Alle Entschuldigungen, die den Sportunterricht betreffen, müssen der Sportlehrkraft schriftlich vorgelegt werden. Entschuldigungen sind vom Arzt bzw. Ausbildungsbetrieb zu erstellen. Selbst erstellte Entschuldigungen von minderjährigen Schülern sind NICHT wirksam.
- Verspätungen, unentschuldigte Unterrichtsversäumnisse und vergessenes Sportzeug führen zu empfindlichen Abzügen der Note.
- Hat sich eine Schülerin oder ein Schüler während des Unterrichts verletzt, ohne dass die Sportlehrkraft es bemerkt hat, so muss die Schülerin oder der Schüler diese Verletzung bei seiner Lehrkraft melden!
Ich habe vorgenannte Regeln zur Kenntnis genommen und werde sie befolgen.
Außerdem wurde ich über die Gefahren in der Turnhalle und im Straßenverkehr aufgeklärt.